Frage 38 von 576
Wer ist Jagdausübungsberechtigter?
Antworten:
alle Grundstückseigentümer auf ihren Flächen innerhalb des Jagdbezirks
alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft
nur Vorstandsmitglieder der Jagdgenossenschaft
der Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks
Der Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks ist der Jagdausübungsberechtigte. In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, der sich in der Regel aus mehreren aneinandergrenzenden Grundstücken mit einer Mindestfläche zusammensetzt, wird das Jagdausübungsrecht in der Regel durch Verpachtung übertragen. Der Pächter übernimmt dann die Verantwortung für die Durchführung der Jagd und die Hege in diesem Gebiet. Zusätzlich zu Pächtern können auch Eigentümer von Eigenjagdbezirken Jagdausübungsberechtigte sein.