Frage 40 von 576
Bezeichnen Sie die Mindestgröße eines Eigenjagdreviers in Niedersachsen im Flachland!
Antworten:
75 ha
Die Mindestgröße eines Eigenjagdreviers im Flachland von Niedersachsen beträgt 75 Hektar. Dies ist die erforderliche Fläche, um ein Grundstück als Eigenjagdbezirk zu qualifizieren, auf dem der Eigentümer das Jagdrecht selbst ausüben kann.
125 ha
250 ha
300 ha
500 ha