Frage 40 von 576

Bezeichnen Sie die Mindestgröße eines Eigenjagdreviers in Niedersachsen im Flachland!

Antworten:

Richtig

75 ha

Die Mindestgröße eines Eigenjagdreviers im Flachland von Niedersachsen beträgt 75 Hektar. Dies ist die erforderliche Fläche, um ein Grundstück als Eigenjagdbezirk zu qualifizieren, auf dem der Eigentümer das Jagdrecht selbst ausüben kann.

Falsch

125 ha

Falsch

250 ha

Falsch

300 ha

Falsch

500 ha