Frage 37 von 576
Welche Institution ist für die Abrundung eines Jagdbezirks zuständig?
Antworten:
der Gemeindedirektor
die Jagdgenossenschaft
die Jagdbehörde
Für die Abrundung eines Jagdbezirks ist die Jagdbehörde zuständig. Diese Behörde hat die Aufgabe, Jagdbezirke in einer Form festzulegen oder anzupassen, dass sie eine sinnvolle und effiziente Bewirtschaftung ermöglichen. Dazu gehört auch die Abrundung von Jagdbezirken, um unregelmäßige Grenzen zu vermeiden und die Jagd effizienter durchführbar zu machen. Die Jagdbehörde handelt dabei in Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Pächtern.