Frage 37 von 576

Welche Institution ist für die Abrundung eines Jagdbezirks zuständig?

Antworten:

Falsch

der Gemeindedirektor

Falsch

die Jagdgenossenschaft

Richtig

die Jagdbehörde

Für die Abrundung eines Jagdbezirks ist die Jagdbehörde zuständig. Diese Behörde hat die Aufgabe, Jagdbezirke in einer Form festzulegen oder anzupassen, dass sie eine sinnvolle und effiziente Bewirtschaftung ermöglichen. Dazu gehört auch die Abrundung von Jagdbezirken, um unregelmäßige Grenzen zu vermeiden und die Jagd effizienter durchführbar zu machen. Die Jagdbehörde handelt dabei in Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Pächtern.