Wer ist im Sinne des Waffengesetzes in der Regel nicht mehr zuverlässig?
Antworten:
Jeder, der wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde.
Jeder, der wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde: Eine Verurteilung zu einer solchen Strafe zeigt in der Regel eine erhebliche Missachtung der Rechtsordnung, weshalb diese Person als waffenrechtlich unzuverlässig gilt.
Jeder, der wegen der Begehung von zwei verschiedenen vorsätzlichen Straftaten zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 20 Tagessätzen verurteilt wurde.
Jeder, der wegen der Begehung von zwei verschiedenen vorsätzlichen Straftaten zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 20 Tagessätzen verurteilt wurde: Auch hier zeigt die wiederholte vorsätzliche Straftatbegehung, selbst bei geringeren Strafen, ein Verhalten, das die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Jeder der wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Führerschein für mehr als 60 Tage abgeben musste.