Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht zuverlässig bzw. nicht geeignet?
Antworten:
Jeder, der wegen einer vorsätzlichen Straftat vor 8 Jahren zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde.
Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von 2 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat führt in der Regel zur Annahme der Unzuverlässigkeit, unabhängig davon, dass die Verurteilung vor 8 Jahren war. Eine Haftstrafe dieser Länge deutet auf eine schwere Straftat hin, die eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausschließt.
Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.
Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen wird, ohne dass bereits mit den Waffen oder der Munition etwas passiert ist.
Bereits die Annahme, dass jemand mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen könnte, reicht aus, um die Person als ungeeignet im Sinne des Waffengesetzes einzustufen. Das Gesetz verlangt hier nicht, dass ein konkretes Fehlverhalten bereits stattgefunden hat.