Frage 350 von 576

Durch wen und wie wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person festgestellt?

Antworten:

Richtig

Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde festgestellt.

Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person wird von der zuständigen Behörde festgestellt. Die Behörde prüft dabei, ob die Person bestimmte Voraussetzungen erfüllt, um eine Waffe legal besitzen oder führen zu dürfen. Hierbei werden unter anderem polizeiliche Führungszeugnisse, Akten von Gerichten sowie Informationen aus dem Verfassungsschutz und der Polizei herangezogen. Die Überprüfung soll sicherstellen, dass die Person keine schwerwiegenden Straftaten begangen hat oder anderweitig als unzuverlässig gilt, um den rechtmäßigen Besitz und Umgang mit Waffen zu gewährleisten.

Falsch

Die Zuverlässigkeit wird durch die persönliche Vorstellung bei der örtlichen Behörde festgestellt.

Falsch

Die Zuverlässigkeit wird durch die Jägerschaft festgestellt.