Frage 11 von 576
Wer darf sich die Eier eines ausgemähten Fasanengeleges aneignen?
Antworten:
Der Spaziergänger, der es findet
Der Eigentümer des Feldes, auf dem sich das Gelege befindet
Der Jagdausübungsberechtigte
Das Aneignungsrecht an den Eiern steht dem Jagdausübungsberechtigten zu, der jedoch die geltenden Naturschutzgesetze und jagdlichen Vorschriften beachten muss.
Der Nutzungsberechtigte auf den gepachteten Grundflächen