Frage 11 von 576

Wer darf sich die Eier eines ausgemähten Fasanengeleges aneignen?

Antworten:

Falsch

Der Spaziergänger, der es findet

Falsch

Der Eigentümer des Feldes, auf dem sich das Gelege befindet

Richtig

Der Jagdausübungsberechtigte

Das Aneignungsrecht an den Eiern steht dem Jagdausübungsberechtigten zu, der jedoch die geltenden Naturschutzgesetze und jagdlichen Vorschriften beachten muss.

Falsch

Der Nutzungsberechtigte auf den gepachteten Grundflächen