Frage 10 von 576

Wem steht das Aneignungsrecht an den Eiern des Federwildes zu?

Antworten:

Richtig

dem Jagdausübungsberechtigten

das Aneignungsrecht an den Eiern des Federwildes steht dem Jagdausübungsberechtigten zu, der jedoch die geltenden Naturschutzgesetze und jagdlichen Vorschriften beachten muss.

Falsch

jedermann

Falsch

keinem