Frage 10 von 576
Wem steht das Aneignungsrecht an den Eiern des Federwildes zu?
Antworten:
dem Jagdausübungsberechtigten
das Aneignungsrecht an den Eiern des Federwildes steht dem Jagdausübungsberechtigten zu, der jedoch die geltenden Naturschutzgesetze und jagdlichen Vorschriften beachten muss.
jedermann
keinem