Frage 12 von 576

Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?

Antworten:

Falsch

nur das Erlegen von Wild

Falsch

das Erlegen und Fangen von freilebenden Tieren

Richtig

das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild

Im jagdrechtlichen Sinne umfasst „Jagd“ alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild stehen. Diese Definition ist im Bundesjagdgesetz (BJG) geregelt.