Frage 12 von 576
Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?
Antworten:
nur das Erlegen von Wild
das Erlegen und Fangen von freilebenden Tieren
das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild
Im jagdrechtlichen Sinne umfasst „Jagd“ alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild stehen. Diese Definition ist im Bundesjagdgesetz (BJG) geregelt.