Frage 57 von 576

Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?

Antworten:

Richtig

der Grundeigentümer, wenn er einen gültigen Jagdschein und eine Fangjagdbescheinigung besitzt

In einem befriedeten Bezirk darf der Grundeigentümer Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, wenn er einen gültigen Jagdschein und eine Fangjagdbescheinigung besitzt. Da die Jagd in befriedeten Bezirken normalerweise ruht, darf der Grundeigentümer nur unter diesen Voraussetzungen aktiv werden.

Falsch

der Jagdausübungsberechtigte

Falsch

der bestätigte Jagdaufseher