Frage 57 von 576
Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?
Antworten:
der Grundeigentümer, wenn er einen gültigen Jagdschein und eine Fangjagdbescheinigung besitzt
In einem befriedeten Bezirk darf der Grundeigentümer Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, wenn er einen gültigen Jagdschein und eine Fangjagdbescheinigung besitzt. Da die Jagd in befriedeten Bezirken normalerweise ruht, darf der Grundeigentümer nur unter diesen Voraussetzungen aktiv werden.
der Jagdausübungsberechtigte
der bestätigte Jagdaufseher