Frage 56 von 576
Welche Tierart dürfen Eigentümer eines befriedeten Bezirks im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen dort fangen?
Antworten:
Wildkatze
Mauswiesel
Dachs
Der Dachs ist nicht geschützt und unterliegt dem Jagdrecht. In befriedeten Bezirken, wie etwa auf eingezäunten Grundstücken oder in Hofräumen, dürfen die Eigentümer sowohl den Dachs als auch den Iltis fangen, solange dies im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen erfolgt.
Iltis
Der Dachs ist nicht geschützt und unterliegt dem Jagdrecht. In befriedeten Bezirken, wie etwa auf eingezäunten Grundstücken oder in Hofräumen, dürfen die Eigentümer sowohl den Dachs als auch den Iltis fangen, solange dies im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen erfolgt.