Frage 56 von 576

Welche Tierart dürfen Eigentümer eines befriedeten Bezirks im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen dort fangen?

Antworten:

Falsch

Wildkatze

Falsch

Mauswiesel

Richtig

Dachs

Der Dachs ist nicht geschützt und unterliegt dem Jagdrecht. In befriedeten Bezirken, wie etwa auf eingezäunten Grundstücken oder in Hofräumen, dürfen die Eigentümer sowohl den Dachs als auch den Iltis fangen, solange dies im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen erfolgt.

Richtig

Iltis

Der Dachs ist nicht geschützt und unterliegt dem Jagdrecht. In befriedeten Bezirken, wie etwa auf eingezäunten Grundstücken oder in Hofräumen, dürfen die Eigentümer sowohl den Dachs als auch den Iltis fangen, solange dies im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen erfolgt.