Ein Hauseigentümer will auf seinem befriedeten Bezirk einen Steinmarder fangen. Was muss er dabei beachten?
Antworten:
er benötigt einen gültigen Jagdschein und einen Fallenschein (Fangjagdbescheinigung)
Ein Hauseigentümer, der auf seinem befriedeten Bezirk einen Steinmarder fangen möchte, muss Folgendes beachten: Gültiger Jagdschein: Der Hauseigentümer benötigt einen gültigen Jagdschein, da der Steinmarder unter das Jagdrecht fällt. Fangjagdbescheinigung (Fallenschein): Zusätzlich muss er im Besitz einer Fangjagdbescheinigung sein, die nachweist, dass er die Kenntnisse zur fachgerechten und tierschutzgerechten Anwendung von Fallen hat. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Eigentümer eine Falle aufstellen, um einen Steinmarder zu fangen. Wenn er diese Nachweise nicht hat, muss er einen Jagdausübungsberechtigten hinzuziehen.
er benötigt eine Genehmigung der Jagdbehörde
er muss die Jagd- und Schonzeit beachten