Frage 493 von 576
Wer darf auf einer Schießstätte Aufsicht führen?
Antworten:
Alle Vereinsmitglieder.
Der Eigentümer der Schießstätte.
Alle vom Betreiber bestellten Personen.
Auf einer Schießstätte dürfen alle vom Betreiber bestellten Personen die Aufsicht führen, vorausgesetzt, sie sind dazu qualifiziert. Diese Personen müssen über die erforderliche Sachkunde verfügen und in der Lage sein, die Sicherheit auf der Schießstätte zu gewährleisten. Die Aufsichtspersonen müssen in der Regel eine entsprechende Ausbildung oder Schulung absolviert haben, um sicherzustellen, dass sie die Regeln des sicheren Umgangs mit Waffen und Munition kennen und in der Lage sind, auf mögliche Gefährdungen schnell und angemessen zu reagieren.