Frage 492 von 576

Wenn ein Mitglied, das als Sportschütze eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, aus dem Schießsportverein austritt, muss der Verein....

Antworten:

Richtig

den Austritt unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

Wenn ein Mitglied, der als Sportschütze eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, aus dem Schießsportverein austritt, muss der Verein den Austritt unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe, um sicherzustellen, dass die waffenrechtlichen Erlaubnisse nur an Personen vergeben werden, die weiterhin aktiv im Schießsport tätig sind. Die Behörde prüft daraufhin, ob der Betroffene weiterhin die Voraussetzungen für den Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt.

Falsch

die Waffen des Mitgliedes in Verwahrung nehmen.

Falsch

nichts tun.