Frage 494 von 576

Welche Anforderungen werden an die verantwortliche Aufsichtsperson gestellt?

Antworten:

Richtig

Volljährigkeit, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde

Volljährigkeit: Die Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein. Persönliche Eignung: Die Aufsichtsperson muss körperlich und geistig in der Lage sein, die Verantwortung für die Sicherheit auf der Schießstätte zu übernehmen. Zuverlässigkeit: Es darf keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person bestehen, insbesondere im Hinblick auf das Waffenrecht. Das bedeutet, dass keine strafrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Bedenken gegen die Person vorliegen dürfen. Sachkunde: Die Person muss über die notwendige waffenrechtliche Sachkunde verfügen, was in der Regel durch eine entsprechende Schulung oder Prüfung nachgewiesen wird.

Falsch

Fachkunde

Richtig

Bei Aufsicht über Minderjährige die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit

Eignung für Kinder- und Jugendarbeit: Wenn die Aufsicht über Minderjährige ausgeübt wird, muss die Aufsichtsperson zusätzlich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geeignet sein, was besondere pädagogische Fähigkeiten oder Schulungen voraussetzen kann.