Frage 76 von 576

Wer beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagd?

Antworten:

Falsch

der Jagdgenossenschaftsvorsitzende

Richtig

die Jagdgenossenschaftsversammlung

Über die Verwendung des Reinertrags der Jagd beschließt die Jagdgenossenschaftsversammlung. In der Jagdgenossenschaftsversammlung werden wichtige Entscheidungen über die Verteilung und Verwendung des Reinertrags getroffen. Die Jagdgenossen, also die Mitglieder der Jagdgenossenschaft, haben in dieser Versammlung das Mitspracherecht und stimmen über die geplanten Ausgaben und Verwendungen des Reinertrags ab. Typische Verwendungen des Reinertrags können die Auszahlung an die Jagdgenossen, Investitionen in die Jagdinfrastruktur oder die Finanzierung von Projekten zur Erhaltung der Natur und Wildtiere sein. Die genauen Regelungen zur Verwendung des Reinertrags können in der Satzung der Jagdgenossenschaft festgelegt sein.

Falsch

der Vorstand der Jagdgenossenschaft

Falsch

die Jäger, die in dem Jagdbezirk jagen dürfen