Frage 77 von 576

Wie groß darf höchstens die Fläche sein, auf der einem Jagdpächter die alleinige Ausübung des Jagdrechtes eingeräumt werden kann?

Antworten:

Falsch

250 ha

Falsch

500 ha

Richtig

1.000 ha

In Deutschland darf einem Jagdpächter höchstens eine Fläche von 1.000 Hektar zur alleinigen Ausübung des Jagdrechts eingeräumt werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Jagdrechte nicht in zu großen Flächen konzentriert werden und dass eine angemessene und nachhaltige Jagdverwaltung gewährleistet ist.

Falsch

2.000 ha