Frage 77 von 576
Wie groß darf höchstens die Fläche sein, auf der einem Jagdpächter die alleinige Ausübung des Jagdrechtes eingeräumt werden kann?
Antworten:
250 ha
500 ha
1.000 ha
In Deutschland darf einem Jagdpächter höchstens eine Fläche von 1.000 Hektar zur alleinigen Ausübung des Jagdrechts eingeräumt werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Jagdrechte nicht in zu großen Flächen konzentriert werden und dass eine angemessene und nachhaltige Jagdverwaltung gewährleistet ist.
2.000 ha