Frage 148 von 576

Welcher Stelle ist der Abschussplan einzureichen?

Antworten:

Richtig

der zuständigen Jagdbehörde

Der Abschussplan muss der zuständigen Jagdbehörde eingereicht werden. Der Abschussplan regelt, wie viele Tiere bestimmter Wildarten in einem Jagdjahr in einem Revier erlegt werden dürfen, insbesondere für Schalenwild wie Reh-, Rot- und Damwild.

Falsch

der zuständigen Hegegemeinschaft

Falsch

dem Leiter des zuständigen Hegeringes