Frage 149 von 576
Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplan der Jagdbehörde vorgelegt werden?
Antworten:
Bis zum Beginn der Jagdzeit
Bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
Bis zum 15. Februar eines jeden dritten Jagdjahres
Der Abschussplan muss der zuständigen Jagdbehörde bis zum 15. Februar eines jeden dritten Jagdjahres vorgelegt werden. Dieser Plan ist in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren gültig und dient der nachhaltigen Bewirtschaftung des Wildbestands.