Frage 149 von 576

Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplan der Jagdbehörde vorgelegt werden?

Antworten:

Falsch

Bis zum Beginn der Jagdzeit

Falsch

Bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres

Richtig

Bis zum 15. Februar eines jeden dritten Jagdjahres

Der Abschussplan muss der zuständigen Jagdbehörde bis zum 15. Februar eines jeden dritten Jagdjahres vorgelegt werden. Dieser Plan ist in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren gültig und dient der nachhaltigen Bewirtschaftung des Wildbestands.