Frage 147 von 576
In einem Katalog werden Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte angeboten, die mit elektronischen Restlichtverstärkern ausgerüstet sind. Von diesen dürfen Sie rechtmäßig erwerben:
Antworten:
Nachtsichtgeräte
Nachtsichtgeräte und Vorsatzgeräte dürfen Sie rechtmäßig erwerben. Allerdings ist der Erwerb und Einsatz von Nachtzielgeräten, die speziell für den Einsatz auf Schusswaffen vorgesehen sind, in Deutschland grundsätzlich verboten. Diese Geräte, die mit elektronischen Restlichtverstärkern ausgerüstet sind, dürfen nicht verwendet werden, da sie in Kombination mit einer Waffe eine erhebliche Vereinfachung der Jagd bei Nacht darstellen und damit das Nachtjagdverbot für bestimmte Wildarten umgehen könnten.
Nachtzielgeräte
keines dieser Geräte