Frage 72 von 576

Kann ein Grundstückseigentümer es ablehnen, dass auf seinen Grundflächen, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen, die Jagd ausgeübt wird?

Antworten:

Richtig

ja, aus ethischen Gründen

Das bedeutet, dass ein Eigentümer, wenn er ethische Bedenken gegen die Jagd hat, dies der Jagdgenossenschaft mitteilen kann, und die Jagd auf seinen Flächen wird dann nicht ausgeübt.

Falsch

ja, denn er kann über sein Eigentum frei verfügen

Falsch

ja, wenn er die landwirtschaftliche Nutzung an Dritte verpachtet hat