Frage 72 von 576
Kann ein Grundstückseigentümer es ablehnen, dass auf seinen Grundflächen, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen, die Jagd ausgeübt wird?
Antworten:
ja, aus ethischen Gründen
Das bedeutet, dass ein Eigentümer, wenn er ethische Bedenken gegen die Jagd hat, dies der Jagdgenossenschaft mitteilen kann, und die Jagd auf seinen Flächen wird dann nicht ausgeübt.
ja, denn er kann über sein Eigentum frei verfügen
ja, wenn er die landwirtschaftliche Nutzung an Dritte verpachtet hat