Frage 552 von 576

Welche Wildart darf sich der Jagdausübungsberechtigte in seinem Revier aneignen und verkaufen?

Antworten:

Richtig

Rebhuhn

Ja, der Jagdausübungsberechtigte darf sich ein Rebhuhn in seinem Revier aneignen und es unter bestimmten Voraussetzungen auch verkaufen. Das Rebhuhn (Perdix perdix) unterliegt in Deutschland dem Jagdrecht. Solange es während der gesetzlich festgelegten Jagdzeiten und unter Beachtung der jeweiligen Landesjagdgesetze erlegt wird, darf der Jagdausübungsberechtigte es sich aneignen. Der Verkauf des Rebhuhns, ob als Wildbret oder präpariert, ist ebenfalls zulässig, sofern die jagdrechtlichen Bestimmungen und etwaige regionale Vorschriften eingehalten werden.

Falsch

Hohltaube

Falsch

Wachtel