Frage 553 von 576
Welche in der Natur tot aufgefundene Tierart darf ein Jagdausübungsberechtigter für den eigenen Bedarf präparieren lassen?
Antworten:
Rotrückenwürger
Waldschnepfe
Die Waldschnepfe (Scolopax rusticola) darf ein Jagdausübungsberechtigter, wenn er sie tot in der Natur auffindet, für den eigenen Bedarf präparieren lassen. Die Waldschnepfe ist zwar eine jagdbare Art und unterliegt dem Jagdrecht, allerdings gibt es keine besonderen artenschutzrechtlichen Einschränkungen, die das Präparieren eines tot aufgefundenen Exemplars für den persönlichen Gebrauch verbieten würden.
Waldkauz