Frage 561 von 576
Welche Haarwildarten fallen unter den Schutz der Bundeswildschutzverordnung?
Antworten:
Steinwild und Schneehase
Steinwild (Capra ibex): Das Alpensteinwild steht unter besonderem Schutz, um seine Population in den Alpenregionen zu sichern. Schneehase (Lepus timidus): Diese Art ist besonders in Hochlagen und in nordischen Gebieten beheimatet und steht ebenfalls unter Schutz, da ihre Bestände gefährdet sind.
Mauswiesel und Marderhund
Murmeltier und Seehund
Murmeltier (Marmota marmota): Das Alpenmurmeltier steht unter Schutz, da seine Lebensräume empfindlich sind und die Art in einigen Gebieten bedroht ist. Seehund (Phoca vitulina): Auch der Seehund gehört zu den besonders geschützten Arten, da er durch Umweltbelastungen und menschliche Eingriffe, insbesondere in den Küstenregionen, gefährdet ist.