Frage 561 von 576

Welche Haarwildarten fallen unter den Schutz der Bundeswildschutzverordnung?

Antworten:

Richtig

Steinwild und Schneehase

Steinwild (Capra ibex): Das Alpensteinwild steht unter besonderem Schutz, um seine Population in den Alpenregionen zu sichern. Schneehase (Lepus timidus): Diese Art ist besonders in Hochlagen und in nordischen Gebieten beheimatet und steht ebenfalls unter Schutz, da ihre Bestände gefährdet sind.

Falsch

Mauswiesel und Marderhund

Richtig

Murmeltier und Seehund

Murmeltier (Marmota marmota): Das Alpenmurmeltier steht unter Schutz, da seine Lebensräume empfindlich sind und die Art in einigen Gebieten bedroht ist. Seehund (Phoca vitulina): Auch der Seehund gehört zu den besonders geschützten Arten, da er durch Umweltbelastungen und menschliche Eingriffe, insbesondere in den Küstenregionen, gefährdet ist.