Frage 560 von 576

Welche der nachfolgenden Handlungen sind nach der Bundeswildschutzverordnung verboten?

Antworten:

Falsch

Die Treibjagd bei Neuschnee auszuüben

Richtig

Bestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben

Es ist verboten, geschützte Wildarten ohne eine entsprechende Genehmigung zu besitzen oder zu erwerben. Dies soll sicherstellen, dass geschützte Tierarten nicht durch illegalen Handel oder Eingriffe in die Natur gefährdet werden.

Richtig

Bestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen

Auch der Verkauf oder die sonstige Weitergabe geschützter Wildarten ist ohne Genehmigung untersagt. Das Verbot gilt, um den illegalen Handel mit geschützten Arten zu verhindern.

Falsch

In der Dämmerung auf Wild zu schießen