Frage 560 von 576
Welche der nachfolgenden Handlungen sind nach der Bundeswildschutzverordnung verboten?
Antworten:
Die Treibjagd bei Neuschnee auszuüben
Bestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben
Es ist verboten, geschützte Wildarten ohne eine entsprechende Genehmigung zu besitzen oder zu erwerben. Dies soll sicherstellen, dass geschützte Tierarten nicht durch illegalen Handel oder Eingriffe in die Natur gefährdet werden.
Bestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen
Auch der Verkauf oder die sonstige Weitergabe geschützter Wildarten ist ohne Genehmigung untersagt. Das Verbot gilt, um den illegalen Handel mit geschützten Arten zu verhindern.
In der Dämmerung auf Wild zu schießen