Was beinhaltet die Bundeswildschutzverordnung bezüglich der Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten?
Antworten:
Hierzu steht nichts in der Bundeswildschutzverordnung
Bestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein
Geschützte Wildtiere, die gehalten werden, müssen in der Regel so gekennzeichnet werden, dass sie eindeutig identifiziert werden können. Dies erfolgt häufig durch Beringung, Mikrochips oder andere Methoden, die eine dauerhafte und unverwechselbare Kennzeichnung sicherstellen.
Der Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen
Halter von geschützten Wildtierarten sind verpflichtet, der zuständigen Behörde den Bestand dieser Tiere zu melden. Dies umfasst Angaben zur Anzahl, Herkunft und gegebenenfalls zur Zucht der Tiere. Diese Aufzeichnungen ermöglichen eine Überwachung und Kontrolle durch die Behörden, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Wildtiere eingehalten werden.
Alle erlegten Wildtiere sind in einer Abschussliste einzutragen