Frage 562 von 576

Was beinhaltet die Bundeswildschutzverordnung bezüglich der Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten?

Antworten:

Falsch

Hierzu steht nichts in der Bundeswildschutzverordnung

Richtig

Bestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein

Geschützte Wildtiere, die gehalten werden, müssen in der Regel so gekennzeichnet werden, dass sie eindeutig identifiziert werden können. Dies erfolgt häufig durch Beringung, Mikrochips oder andere Methoden, die eine dauerhafte und unverwechselbare Kennzeichnung sicherstellen.

Richtig

Der Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen

Halter von geschützten Wildtierarten sind verpflichtet, der zuständigen Behörde den Bestand dieser Tiere zu melden. Dies umfasst Angaben zur Anzahl, Herkunft und gegebenenfalls zur Zucht der Tiere. Diese Aufzeichnungen ermöglichen eine Überwachung und Kontrolle durch die Behörden, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Wildtiere eingehalten werden.

Falsch

Alle erlegten Wildtiere sind in einer Abschussliste einzutragen