Frage 436 von 576
Welche Dokumente benötigen Sie zum zugriffsbereiten Führen einer bauartzugelassenen Schreckschusswaffe?
Antworten:
Keine Dokumente erforderlich, da der Erwerb ja auch genehmigungsfrei ist.
Kleiner Waffenschein und Personalausweis oder Pass.
Zum zugriffsbereiten Führen einer bauartzugelassenen Schreckschusswaffe benötigen Sie folgende Dokumente: Kleiner Waffenschein: Dieser berechtigt Sie, eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem „PTB im Kreis“-Zulassungszeichen zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu führen. Personalausweis oder Reisepass: Sie müssen stets Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, um sich im Bedarfsfall ausweisen zu können. Dies ist eine allgemeine Anforderung und gilt auch für das Führen von Schreckschusswaffen.
Waffenbesitzkarte und Personalausweis oder Pass.