Frage 435 von 576

Unter welchen Voraussetzungen darf Ihnen ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde überlassen?

Antworten:

Falsch

Überhaupt nicht. Ohne vorherige Erlaubnis ist das immer verboten.

Falsch

Das ist waffenrechtlich für die Dauer von bis zu 6 Wochen ohne weitere Voraussetzung erlaubt.

Richtig

Das ist nur erlaubt, wenn ich bereits eine WBK besitze und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat).

Ein Waffenhändler darf Ihnen eine erlaubnispflichtige Schusswaffe ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde zum Ausprobieren unter folgenden Voraussetzungen überlassen: Sie besitzen bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK): Die WBK bestätigt, dass Sie grundsätzlich berechtigt sind, erlaubnispflichtige Schusswaffen zu besitzen und zu führen. Der Erwerb ist vorübergehend: Der vorübergehende Erwerb darf höchstens einen Monat dauern. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Waffe entweder zurückgeben oder den Erwerb der Waffe endgültig anzeigen, sofern Sie diese behalten möchten.