Frage 437 von 576

Der Transport einer Kleinkaliber- Sportpistole ist erlaubt, wenn sie...

Antworten:

Falsch

im nicht einsehbaren Handschuhfach eines Pkw befördert wird.

Falsch

versteckt am Körper getragen wird.

Richtig

im verschlossenen Waffenkoffer befördert wird.

Der Transport einer Kleinkaliber-Sportpistole ist erlaubt, wenn sie: Entladen ist: Die Waffe darf während des Transports nicht geladen sein. In einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird: Die Sportpistole muss in einem verschlossenen Behältnis (z. B. einem Waffenkoffer) aufbewahrt werden, damit sie während des Transports nicht zugriffsbereit ist. Diese Regelung gilt nicht nur für Kleinkaliber-Sportpistolen, sondern für alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen beim Transport.