Frage 540 von 576

Welche der nachgenannten wildlebenden Säugetierarten zählen nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen zu den besonders geschützten Arten?

Antworten:

Richtig

Spitzmaus

Nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen zählen die Spitzmaus und der Feldhamster zu den besonders geschützten Arten. Diese Tierarten sind in ihrem Bestand bedroht oder gefährdet und unterliegen daher einem besonderen Schutz gemäß den Bestimmungen des Naturschutzrechts. Das bedeutet, dass Eingriffe in ihre Lebensräume sowie das Fangen, Verletzen oder Töten dieser Tiere streng verboten sind, um ihren Fortbestand zu sichern.

Falsch

Schermaus

Falsch

Wanderratte

Richtig

Feldhamster

Nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen zählen die Spitzmaus und der Feldhamster zu den besonders geschützten Arten. Diese Tierarten sind in ihrem Bestand bedroht oder gefährdet und unterliegen daher einem besonderen Schutz gemäß den Bestimmungen des Naturschutzrechts. Das bedeutet, dass Eingriffe in ihre Lebensräume sowie das Fangen, Verletzen oder Töten dieser Tiere streng verboten sind, um ihren Fortbestand zu sichern.