Frage 539 von 576
Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?
Antworten:
Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten/Setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete
Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der Jagdbehörde festgelegt werden
Die Jagdbehörde hat die Befugnis, solche Gebiete per Rechtsverordnung zu bestimmen, um bestimmte Wildarten und deren Lebensräume zu schützen.
In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert
Um den Schutz des Wildes zu gewährleisten, können zeitlich begrenzte Betretungsverbote ausgesprochen werden, beispielsweise während der Brut- und Setzzeiten oder in besonders sensiblen Phasen für das Wild.