Welche der nachgenannten wildlebenden Säugetierarten zählen nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen zu den besonders geschützten Arten?
Antworten:
Amerikanischer Nerz (Mink)
Haselmaus
Nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen zählen die Haselmaus zu den besonders geschützten Arten. Diese Tierarten sind in ihrem Bestand bedroht oder gefährdet und unterliegen daher einem besonderen Schutz gemäß den Bestimmungen des Naturschutzrechts. Das bedeutet, dass Eingriffe in ihre Lebensräume sowie das Fangen, Verletzen oder Töten dieser Tiere streng verboten sind, um ihren Fortbestand zu sichern.
Rötelmaus
Feldmaus
Eichhörnchen
Nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen zählen das Eichhörnchen zu den besonders geschützten Arten. Diese Tierarten sind in ihrem Bestand bedroht oder gefährdet und unterliegen daher einem besonderen Schutz gemäß den Bestimmungen des Naturschutzrechts. Das bedeutet, dass Eingriffe in ihre Lebensräume sowie das Fangen, Verletzen oder Töten dieser Tiere streng verboten sind, um ihren Fortbestand zu sichern.