Frage 257 von 576
Welche der nachgenannten Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz zu ersetzen sind?
Antworten:
Rotwild
Rotwild gehört zum Schalenwild, und Wildschäden, die durch Rotwild verursacht werden (insbesondere in landwirtschaftlichen Kulturen und Forstbeständen), sind nach dem BJagdG ersatzpflichtig.
Rabenkrähe
Wildkaninchen
Ja, auch Schäden, die durch Wildkaninchen entstehen, sind ersatzpflichtig. Wildkaninchen können vor allem in der Landwirtschaft, z.B. auf Feldern, Gärten und Plantagen, erhebliche Schäden verursachen.
Ringeltaube
Graugans