Frage 257 von 576

Welche der nachgenannten Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz zu ersetzen sind?

Antworten:

Richtig

Rotwild

Rotwild gehört zum Schalenwild, und Wildschäden, die durch Rotwild verursacht werden (insbesondere in landwirtschaftlichen Kulturen und Forstbeständen), sind nach dem BJagdG ersatzpflichtig.

Falsch

Rabenkrähe

Richtig

Wildkaninchen

Ja, auch Schäden, die durch Wildkaninchen entstehen, sind ersatzpflichtig. Wildkaninchen können vor allem in der Landwirtschaft, z.B. auf Feldern, Gärten und Plantagen, erhebliche Schäden verursachen.

Falsch

Ringeltaube

Falsch

Graugans