Frage 256 von 576
Welche der nachgenannten Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz zu ersetzen sind?
Antworten:
Rehwild
Nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) müssen Wildschäden ersetzt werden, die durch Schalenwild (wie Rehwild), Wildkaninchen und Fasane verursacht werden. Rehwild: Ja, Rehwild gehört zum Schalenwild, und Schäden, die durch Rehwild entstehen (insbesondere an landwirtschaftlichen Kulturen), sind nach dem BJagdG ersatzpflichtig.
Gänse
Dachs
Feldhase
Graureiher
Fasan
Fasan: Ja, Schäden, die durch Fasane verursacht werden (vor allem an landwirtschaftlichen Flächen wie Getreidefeldern), sind ebenfalls ersatzpflichtig. Das BJagdG regelt somit, dass Wildschäden durch diese Arten unter bestimmten Bedingungen erstattet werden müssen.