Frage 256 von 576

Welche der nachgenannten Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz zu ersetzen sind?

Antworten:

Richtig

Rehwild

Nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) müssen Wildschäden ersetzt werden, die durch Schalenwild (wie Rehwild), Wildkaninchen und Fasane verursacht werden. Rehwild: Ja, Rehwild gehört zum Schalenwild, und Schäden, die durch Rehwild entstehen (insbesondere an landwirtschaftlichen Kulturen), sind nach dem BJagdG ersatzpflichtig.

Falsch

Gänse

Falsch

Dachs

Falsch

Feldhase

Falsch

Graureiher

Richtig

Fasan

Fasan: Ja, Schäden, die durch Fasane verursacht werden (vor allem an landwirtschaftlichen Flächen wie Getreidefeldern), sind ebenfalls ersatzpflichtig. Das BJagdG regelt somit, dass Wildschäden durch diese Arten unter bestimmten Bedingungen erstattet werden müssen.