Frage 117 von 576
Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten gefangen werden?
Antworten:
Rebhuhn
Baum- und Steinmarder
Baum- und Steinmarder sowie der Waschbär im Rahmen ihrer Jagdzeiten ohne besondere behördliche Erlaubnis gefangen werden. Diese Arten zählen zu den bejagbaren Wildarten, und ihr Fang ist unter Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften, wie z. B. der Schonzeiten und der Fallenverordnung, erlaubt.
Waschbär
Baum- und Steinmarder sowie der Waschbär im Rahmen ihrer Jagdzeiten ohne besondere behördliche Erlaubnis gefangen werden. Diese Arten zählen zu den bejagbaren Wildarten, und ihr Fang ist unter Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften, wie z. B. der Schonzeiten und der Fallenverordnung, erlaubt.
Europäischer Nerz
Mäusebussard