Frage 117 von 576

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten gefangen werden?

Antworten:

Falsch

Rebhuhn

Richtig

Baum- und Steinmarder

Baum- und Steinmarder sowie der Waschbär im Rahmen ihrer Jagdzeiten ohne besondere behördliche Erlaubnis gefangen werden. Diese Arten zählen zu den bejagbaren Wildarten, und ihr Fang ist unter Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften, wie z. B. der Schonzeiten und der Fallenverordnung, erlaubt.

Richtig

Waschbär

Baum- und Steinmarder sowie der Waschbär im Rahmen ihrer Jagdzeiten ohne besondere behördliche Erlaubnis gefangen werden. Diese Arten zählen zu den bejagbaren Wildarten, und ihr Fang ist unter Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften, wie z. B. der Schonzeiten und der Fallenverordnung, erlaubt.

Falsch

Europäischer Nerz

Falsch

Mäusebussard