Frage 116 von 576

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten in Lebendfallen gefangen werden?

Antworten:

Richtig

Fuchs

Wildkaninchen und Füchse im Rahmen ihrer Jagdzeiten ohne besondere behördliche Erlaubnis in Lebendfallen gefangen werden. Allerdings müssen dabei die tierschutzrechtlichen Vorschriften und die Anforderungen des Jagdrechts beachtet werden, insbesondere was die Art und den Einsatz der Fallen betrifft. Lebendfallen müssen so beschaffen sein, dass sie das Wild nicht verletzen, und sie müssen regelmäßig kontrolliert werden.

Richtig

Wildkaninchen

Wildkaninchen und Füchse im Rahmen ihrer Jagdzeiten ohne besondere behördliche Erlaubnis in Lebendfallen gefangen werden. Allerdings müssen dabei die tierschutzrechtlichen Vorschriften und die Anforderungen des Jagdrechts beachtet werden, insbesondere was die Art und den Einsatz der Fallen betrifft. Lebendfallen müssen so beschaffen sein, dass sie das Wild nicht verletzen, und sie müssen regelmäßig kontrolliert werden.

Falsch

Rabenkrähe

Falsch

Fasan