Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten in Lebendfallen gefangen werden?
Antworten:
Fuchs
Wildkaninchen und Füchse im Rahmen ihrer Jagdzeiten ohne besondere behördliche Erlaubnis in Lebendfallen gefangen werden. Allerdings müssen dabei die tierschutzrechtlichen Vorschriften und die Anforderungen des Jagdrechts beachtet werden, insbesondere was die Art und den Einsatz der Fallen betrifft. Lebendfallen müssen so beschaffen sein, dass sie das Wild nicht verletzen, und sie müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Wildkaninchen
Wildkaninchen und Füchse im Rahmen ihrer Jagdzeiten ohne besondere behördliche Erlaubnis in Lebendfallen gefangen werden. Allerdings müssen dabei die tierschutzrechtlichen Vorschriften und die Anforderungen des Jagdrechts beachtet werden, insbesondere was die Art und den Einsatz der Fallen betrifft. Lebendfallen müssen so beschaffen sein, dass sie das Wild nicht verletzen, und sie müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Rabenkrähe
Fasan