Frage 292 von 576
Welche der nachgenannten Voraussetzungen muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?
Antworten:
Der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben
Da die Abwurfstangen als Teil des Wildkörpers rechtlich dem Jagdausübungsberechtigten (Revierinhaber) zugeordnet sind, ist das Sammeln ohne dessen Zustimmung in der Regel nicht zulässig. Eine schriftliche Erlaubnis stellt sicher, dass das Sammeln legal ist und keine Eigentumsrechte des Revierinhabers verletzt werden.
Der Sammler bedarf neben der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch eines gültigen Jagdscheins
Der Sammler bedarf nur eines gültigen Jagdscheins
Der Sammler bedarf zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Waldbehörde zum Betreten des Waldes
Der Sammler bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis