Frage 107 von 576
Welche der nachgenannten Jagdhandlungen sind mit einem Jugendjagdschein zulässig?
Antworten:
Einzeljagd auf Rehwild ohne Begleitung im Revier der Eltern
Teilnahme an einer Treibjagd als Jäger in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person
Teilnahme an einer Baujagd als Jäger mit weiteren zwei Schützen
Die Teilnahme an einer Baujagd als Jäger mit weiteren zwei Schützen ist mit einem Jugendjagdschein zulässig, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dies unter der Aufsicht eines jagdausübungsberechtigten Jägers erfolgt. Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht jagen, was auch für die Teilnahme an einer Baujagd gilt. Entscheidend sind die Gesamtteilnehmer, es darf keine Gesellschaftsjagd sein.