Frage 106 von 576

Berechtigt der Jugendjagdschein zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Nein, der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Personen, die einen Jugendjagdschein besitzen, dürfen nur unter Aufsicht eines jagdausübungsberechtigten Jägers und nicht eigenständig jagen. Gesellschaftsjagden erfordern jedoch eine eigenverantwortliche Teilnahme, weshalb Inhaber eines Jugendjagdscheins nicht dazu berechtigt sind.

Falsch

nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person