Frage 106 von 576
Berechtigt der Jugendjagdschein zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden?
Antworten:
Ja
Nein
Nein, der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Personen, die einen Jugendjagdschein besitzen, dürfen nur unter Aufsicht eines jagdausübungsberechtigten Jägers und nicht eigenständig jagen. Gesellschaftsjagden erfordern jedoch eine eigenverantwortliche Teilnahme, weshalb Inhaber eines Jugendjagdscheins nicht dazu berechtigt sind.
nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person