Frage 108 von 576

Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?

Antworten:

Falsch

Ja, ohne weiteres

Falsch

Ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis

Richtig

Nein

Nein, ein Revierinhaber darf keinen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist, mit dem selbstständigen Fangen von Raubwild beauftragen. Für die Jagdausübung, einschließlich des Fangens von Raubwild, ist ein gültiger Jagdschein erforderlich.

Falsch

Ja; wenn der Jagdgenosse eine Fangjagdbescheinigung mit sich führt