Frage 108 von 576
Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?
Antworten:
Ja, ohne weiteres
Ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis
Nein
Nein, ein Revierinhaber darf keinen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist, mit dem selbstständigen Fangen von Raubwild beauftragen. Für die Jagdausübung, einschließlich des Fangens von Raubwild, ist ein gültiger Jagdschein erforderlich.
Ja; wenn der Jagdgenosse eine Fangjagdbescheinigung mit sich führt