Frage 50 von 576

Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?

Antworten:

Richtig

Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt

Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt: Solche Flächen gelten als befriedet, da sie Teil des häuslichen Umfelds sind und somit nicht bejagt werden dürfen.

Richtig

Friedhof

Friedhöfe zählen ebenfalls zu den gesetzlich befriedeten Bezirken und sind von der Jagdausübung ausgenommen.

Falsch

Umzäunter Fischweiher mit Geräteschuppen