Frage 50 von 576
Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?
Antworten:
Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt
Eingezäunter Obstgarten, der unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließt: Solche Flächen gelten als befriedet, da sie Teil des häuslichen Umfelds sind und somit nicht bejagt werden dürfen.
Friedhof
Friedhöfe zählen ebenfalls zu den gesetzlich befriedeten Bezirken und sind von der Jagdausübung ausgenommen.
Umzäunter Fischweiher mit Geräteschuppen