Frage 51 von 576

Der Eigentümer eines Einfamilienhauses bittet im Dezember den Revierinhaber, einen auf seinem Dachboden hausenden Steinmarder zu fangen. Der Revierinhaber besitzt eine Fangjagdbescheinigung. Benötigt der Revierinhaber zum Aufstellen eines Marderabzugeisens auf dem Dachboden eine zusätzliche Genehmigung der Jagdbehörde?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Nein, der Revierinhaber benötigt keine zusätzliche Genehmigung der Jagdbehörde, um auf dem Dachboden eines Einfamilienhauses einen Steinmarder mit einem Marderabzugeisen zu fangen, sofern er eine gültige Fangjagdbescheinigung besitzt und die geltenden Vorschriften zur Fallenjagd beachtet.