Frage 49 von 576

Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines Gemeinschaftsjagdreviers liegt, hat in seinem Hühnerstall einen Steinmarder getötet. Wem steht das Aneignungsrecht zu?

Antworten:

Richtig

Dem Landwirt

Ja, in diesem Fall steht das Aneignungsrecht dem Landwirt zu. Nach dem Bundesjagdgesetz hat der Eigentümer eines Grundstücks das Recht, wildernde Tiere wie den Steinmarder in seinen Gebäuden zu töten, um Schäden an seinem Eigentum zu verhindern. Da der Steinmarder innerhalb des Hühnerstalls getötet wurde, steht das Aneignungsrecht dem Landwirt zu, da der Marder nicht auf freier Wildbahn, sondern auf privatem, befriedetem Gelände getötet wurde.

Falsch

Dem Jagdpächter

Falsch

Der Jagdgenossenschaft