Frage 64 von 576

Welche der nachgenannten Aussagen über die Jagdgenossenschaft ist richtig?

Antworten:

Falsch

In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft

Richtig

In einem nicht verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft

Wenn ein Gemeinschaftsjagdrevier nicht verpachtet wird, übt die Jagdgenossenschaft das Jagdausübungsrecht selbst aus. Sie kann entweder beschließen, die Jagd eigenständig zu organisieren oder das Revier zu verpachten, um das Jagdausübungsrecht an einen Pächter zu übertragen.

Richtig

In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht beim Pächter des Reviers

Sobald ein Gemeinschaftsjagdrevier verpachtet ist, wird das Jagdausübungsrecht an den Pächter übertragen. Der Pächter übernimmt dann die Verantwortung für die Jagd und Hege in diesem Revier, während die Jagdgenossenschaft weiterhin die Eigentümer der Flächen repräsentiert, auf denen das Jagdrecht ausgeübt wird.

Falsch

In einem Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei jedem einzelnen Jagdgenossen