Welche der nachgenannten Aussagen über die Jagdgenossenschaft ist richtig?
Antworten:
In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft
In einem nicht verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft
Wenn ein Gemeinschaftsjagdrevier nicht verpachtet wird, übt die Jagdgenossenschaft das Jagdausübungsrecht selbst aus. Sie kann entweder beschließen, die Jagd eigenständig zu organisieren oder das Revier zu verpachten, um das Jagdausübungsrecht an einen Pächter zu übertragen.
In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht beim Pächter des Reviers
Sobald ein Gemeinschaftsjagdrevier verpachtet ist, wird das Jagdausübungsrecht an den Pächter übertragen. Der Pächter übernimmt dann die Verantwortung für die Jagd und Hege in diesem Revier, während die Jagdgenossenschaft weiterhin die Eigentümer der Flächen repräsentiert, auf denen das Jagdrecht ausgeübt wird.
In einem Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei jedem einzelnen Jagdgenossen