Frage 65 von 576

Sind Pächter von Grundflächen, die in einem Gemeinschaftsjagdrevier liegen und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, mit diesen Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Nein, Pächter von Grundflächen, die in einem Gemeinschaftsjagdrevier liegen, sind nicht automatisch Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft ist ausschließlich den Eigentümern der Grundstücke vorbehalten, die Teil des Gemeinschaftsjagdreviers sind. Pächter hingegen haben nur ein Nutzungsrecht, aber kein Eigentumsrecht an den Flächen, und sind deshalb keine Mitglieder der Jagdgenossenschaft.