Frage 63 von 576
Sind die Abschussplanvorschläge der Hegegemeinschaft für die Jagdbehörde bindend?
Antworten:
Nein
Nein, die Abschussplanvorschläge der Hegegemeinschaft sind in der Regel für die Jagdbehörde nicht bindend, sofern sie im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben erstellt wurden. Die Jagdbehörde prüft die Vorschläge, kann aber nur in Ausnahmefällen Änderungen vornehmen, wenn diese Vorschläge z.B. gegen rechtliche Bestimmungen oder den Schutzzweck des Wildbestands verstoßen.
Ja