Frage 559 von 576

Welche Vorschrift regelt den Schutz der nicht dem Jagdrecht unterliegenden wildlebenden Tierarten?

Antworten:

Richtig

Bundesnaturschutzgesetz

Das Bundesnaturschutzgesetz enthält umfassende Bestimmungen zum Schutz von wildlebenden Tieren, Pflanzen und deren Lebensräumen. Es legt den Rahmen für den allgemeinen Artenschutz sowie den besonderen und strengen Schutz bestimmter Arten fest. Das Gesetz regelt unter anderem: Schutz wildlebender Tierarten (außer den jagdbaren Arten), indem das Fangen, Verletzen, Töten oder Stören dieser Tiere verboten ist. Schutz ihrer Lebensräume, um sicherzustellen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen der Tiere erhalten bleiben. Besonderer Schutz bestimmter Arten durch Verordnungen, wie etwa die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

Falsch

Bundeswildschutzverordnung

Falsch

Tierschutzgesetz