Frage 160 von 576
Dem Inhaber eines 10 km von der Grenze eines Rotwildgebiets entfernten Niederwildreviers kommt beim Abendansitz im Juni ein Rot-Schmalspießer schussgerecht. Darf er ihn erlegen?
Antworten:
Ja, wenn der Abschuss im Abschussplan genehmigt, bzw. festgesetzt ist
Ja, da es sich um ein rotwildfreies Gebiet handelt
Nein, da der Rot-Schmalspießer keine Jagdzeit hat
Ein Rot-Schmalspießer (ein junger männlicher Rothirsch) hat im Juni keine Jagdzeit. Daher darf er in diesem Zeitraum nicht erlegt werden, unabhängig davon, ob er sich schussgerecht zeigt oder sich außerhalb eines ausgewiesenen Rotwildgebiets befindet.