Frage 288 von 576

Welche Aufgabe obliegt dem Jagdbeirat?

Antworten:

Falsch

Durchführung der Ehrengerichtsverfahren des DJV

Falsch

Beratung des Vorstandes der Landesvereinigung der Jäger

Richtig

Beratung der Jagdbehörde

Der Jagdbeirat berät die Jagdbehörde in allen wesentlichen jagdlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie bei der Genehmigung und Festsetzung von Abschussplänen. Er gibt Empfehlungen ab, die der Jagdbehörde bei der Entscheidungsfindung in wichtigen Jagdfragen helfen.