Frage 288 von 576
Welche Aufgabe obliegt dem Jagdbeirat?
Antworten:
Durchführung der Ehrengerichtsverfahren des DJV
Beratung des Vorstandes der Landesvereinigung der Jäger
Beratung der Jagdbehörde
Der Jagdbeirat berät die Jagdbehörde in allen wesentlichen jagdlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie bei der Genehmigung und Festsetzung von Abschussplänen. Er gibt Empfehlungen ab, die der Jagdbehörde bei der Entscheidungsfindung in wichtigen Jagdfragen helfen.