Frage 462 von 576

Welche Anmeldefrist ist nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe zu beachten?

Antworten:

Falsch

eine Woche

Richtig

zwei Wochen

Nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe muss diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Erlaubnisbehörde angemeldet werden.

Falsch

vier Wochen