Frage 462 von 576
Welche Anmeldefrist ist nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe zu beachten?
Antworten:
eine Woche
zwei Wochen
Nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe muss diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Erlaubnisbehörde angemeldet werden.
vier Wochen